Erweiterte Gesundheitsfürsorge
Alle, die für ihre eigene Gesundheit und Gesundheit ihrer Familie sorgen, können mit Medizinischem Diagnosezentrum einen erweiterten Dienstleistungsvertrag über Gesundheitsfürsorge abschließen und die Dienstleistung „Eigene Poliklinik" in Anspruch nehmen.
Den Personen, die einen einjährigen erweiterten Dienstleistungsvertrag über Gesundheitsfürsorge unterzeichnet haben, wird eine einheitliche und allseitige Gesundheitsfürsorge gewährleistet:
- Beratung und Bestimmung der Behandlung im Medizinischen Diagnosezentrum durch den persönlichen Familienarzt; ärztliche Beratung zu Hause, wenn der Patient wegen des Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist das Medizinische Diagnosezentrum zu besichtigen; Ausstellung von verschiedenen Bescheinigungen (für Erwerb eines Führerscheins oder einer Waffe, für prophylaktische Gesundheitsuntersuchung u. ä.), Ausstellung der Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Ausstellung der Privatrezepte und der Kassenrezepte für erstattungsfähige Arzneimittel;
- Beratung durch notwendige Fachärzte;
- Notwendige Laboruntersuchungen;
- Notwendige Untersuchungen mit diagnostischen Geräten;
- Prophylaktische Gesundheitsuntersuchung.
Die Eltern können einen Vertrag über die Gesundheitsfürsorge ihres Babys bis zum 1. Lebensjahr und ihrer Kinder abschließen. Durch den Vertrag werden die Beratungen des Kinderarztes (Arztes für Pädiatrie) im Zentrum und bei dem Patienten zu Hause, die Dienstleistungen der Pflegehilfe beim Patienten zu Hause, alle durch den Staat übernommenen Impfungen gewährt. Bei Bedarf werden die Beratungen von Fachärzten für Kinder eingeholt, die im Vertrag vorgesehenen Laboruntersuchungen und Untersuchungen mit diagnostischen Geräten vorgenommen.
Alle Laboruntersuchungen und Untersuchungen mit diagnostischen Geräten werden in den Räumlichkeiten des Zentrums durchgeführt, deswegen braucht man nicht bei einer Erkrankung in andere Medizineinrichtungen zu fahren, was besonders bequem ist. In der Regel erfolgen die Durchführung der Untersuchungen und die Bestimmung der Behandlung am gleichen Tag.
Nach Abschluss des Vertrages und Bezahlung einer fixen Gebühr für ein Jahr kann man die Beratungen beim Familienarzt oder die Beratungen bei den durch Familienarzt zugewiesenen Fachärzten in Anspruch nehmen, auch wird ein breites Spektrum der Laboruntersuchungen und der Untersuchungen mit diagnostischen Geräten ohne zusätzliche Bezahlung gewährleistet.
Wenn die den Vertrag unterzeichnete Person innerhalb eines Jahres nicht erkrankt war und die Leistungen des Medizinischen Diagnosezentrums nicht in Anspruch genommen hat, wird ihr eine kostenlose prophylaktische Gesundheitsuntersuchung empfohlen.

